Patente sind technische Schutzrechte, die dem Inhaber ein ausschließliches Recht an seiner patentierten Erfindung verleihen. Eine patentierte Erfindung darf nur mit der Erlaubnis des Patentinhabers gewerblich genutzt werden. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Wie in den meisten Ländern werden auch in Deutschland Patente nur nach einer patentamtlichen Prüfung erteilt. Ein mit der Technik vertrauter Prüfer recherchiert den Stand der Technik, d.h. Patentschriften und andere Druckschriften, und prüft, ob der Gegenstand der Anmeldung bereits bekannt war. Diese Druckschriften werden dem Anmelder zusammen mit einem Amtsbescheid übersandt. Der Anmelder erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sobald patentfähige Unterlagen vorliegen, ergeht ein Erteilungsbeschluss und das Patent wird in einer Patentschrift veröffentlicht.
Nicht patentfähig sind Geschäftsideen und Computerprogramme "als solche". Patentfähig sind jedoch technische Vorgänge oder Geräte, z. B. Regelungen oder Automaten, bei welchen ein Computerprogramm als Teil eines technischen Vorganges zum Einsatz kommt. Vor Einreichung einer Patentanmeldung darf die Erfindung nicht veröffentlicht werden - auch nicht durch den Erfinder selber.
Zur Erlangung eines Patentes muss eine Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht werden. Im Anmeldetext wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels möglichst genau beschrieben. Hierzu können auch Zeichnungen beigefügt werden. In "Patentansprüchen" wird angegeben, was unter Schutz gestellt werden soll. Weiterhin wird eine Erfinderbenennung und - falls ein Vertreter bestellt wird - eine Vollmacht eingereicht.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie im Verfahren vor dem Patentamt zu begleiten und sind auf die Formulierung von Patentanmeldungen und die Beantwortung von Prüfungsbescheiden spezialisiert, damit Sie zügig Patente für Ihre Erfindungen erteilt bekommen, die einen ausreichenden Schutz gegen Nachahmung bieten.
Die oben angegebenen Informationen sind nur grobe Erläuterungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sie sollen nur kurz die Thematik anreißen. In diesem Rahmen kann keine Gewähr übernommen werden.
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