Wenn in einem Land eine Patentanmeldung als erste Anmeldung eingereicht wurde und der Anmelder innerhalb eines Jahres von dieser ersten Anmeldung, der Prioritätsfrist, für die gleiche Erfindung eine Patentanmeldung in einem anderen Land einreicht, so hat diese "Nachanmeldung" die "Priorität" der ersten Anmeldung. Das bedeutet, dass Umstände, z.B. Veröffentlichungen oder Anmeldungen Dritter, die zwischen der ersten Anmeldung und der Nachanmeldung eintreten, bei der Prüfung der Nachanmeldung unberücksichtigt bleiben. In Deutschland kann auch eine "innere Priorität" für eine deutsche Nachanmeldung beansprucht werden.
Ein deutsches Patent gilt nur in Deutschland. Um einen Schutz in anderen Ländern zu erlangen, müssen Schutzrechte in diesen Ländern erwirkt werden. Dabei ist es empfehlenswert, die Prioritätsfrist auszunutzen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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