Jahresgebühren

In der Regel werden ab dem dritten Jahr Jahresgebühren für Patentanmeldungen und für jedes Patent fällig, die mit jedem weiteren Jahr der Patentlaufzeit steigen. Die maximale Schutzdauer von Patenten beträgt in der Regel 20 Jahre. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Fälligkeit und überwachen die fristgerechte Einzahlung der Gebühren.

Die oben angegebenen Informationen sind nur grobe Erläuterungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sie sollen nur kurz die Thematik anreißen. In diesem Rahmen kann keine Gewähr übernommen werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Telefon Berlin:           +49 (0) 30 21 47 84 89
Telefon Langenberg: +49 (0) 20 52 95 01 0